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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Ver­wendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten glei­chermaßen für alle Geschlechter.

 

1 Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten sowohl für alle Veranstal­tungen von SEQUOIA – Natur- und Umweltbildung, Steffen Rech, Sophienstraße 104, 76135 Karlsruhe, Erzieher | Facherzieher für Wald- und Naturpädagogik | Natur- und Umweltpädagoge (infolge SEQUOIA) als auch für Veranstaltungen, die in Kooperation mit einem anderen Anbieter (infolge Kooperationspartner) stattfinden.

 

1.2 Im Falle Minderjähriger treffen die Obliegenheiten gemäß Nr. 7.2, Nr. 13 und Nr. 14 den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. die von dem gesetzlichen Ver­treter des Minderjährigen als Aufsichtsperson bestellte Person.

 

2 Anmeldung und Vertragsschluss

 

2.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. einem Kurs hat schriftlich auf den da­für vorgesehenen Anmeldeformularen zu erfolgen. Die Anmeldung kann als Einzel­person oder Gruppe erfolgen. Wird eine Gruppe angemeldet, so sind ein Ansprech­partner über den die Kommunikation läuft sowie die zur Gruppe gehörenden Perso­nen namentlich zu nennen.

 

2.2 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und SEQUOIA bzw. dem Kooperations­partner kommt zustande, sobald die Anmeldung durch eine gesonderte schriftliche Bestätigung angenommen wurde. Bei Gruppen geht diese dem Ansprechpartner zu.

 

3 Leistungen

 

3.1 Die von SEQUOIA angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Website und den aktuellen Printmedien von SEQUOIA. Individuelle Veranstaltungen und Kurse in­nerhalb des Tätigkeitsfeldes von SEQUOIA sind mit Rücksprache möglich; ein An­spruch darauf besteht allerdings nicht.

 

3.2 SEQUOIA behält sich terminliche, inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vor; dies beinhaltet auch Änderungen des Ortes, an dem die Veranstal­tung bzw. der Kurs stattfindet. Der Teilnehmer wird über wichtige Änderungen umge­hend informiert. Aus den Änderungen entstehen keinerlei Ansprüche.

 

4 Preise

 

4.1 Die aktuell gültigen Preise sind der Website und den Printmedien von SEQUOIA sowie den Anmeldeunterlagen zu entnehmen; für individuell erstellte Veranstaltungen bzw. Kurse können sie abweichend sein. Die Preise orientieren sich an Dauer und Um­fang der Veranstaltung bzw. des Kurses sowie organisatorischen Gesichtspunkten.

 

4.2 Alle Preise verstehen sich ohne die gültige gesetzliche Umsatzsteuer, da von der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Gebrauch gemacht wird.

 

5 Zusätzliche Kosten

 

5.1 Bei einigen Veranstaltungen und Kursen können zusätzliche Kosten für die Anfahrt des Dozenten zum Veranstaltungsort entstehen, auf die der Teilnehmer bei der An­meldung hingewiesen wird. Diese Kosten sind in der Rechnung gesondert aufgeführt.

 

5.2 Bei einigen Veranstaltungen und Kursen können zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstehen, auf die der Teilnehmer bei der Anmeldung hingewiesen wird. Diese Kosten werden von ihm vor Ort entrichtet. Sie sind auch dann fällig, wenn der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung bzw. zum Kurs erscheint oder diese Leistung aus anderen Gründen nicht in Anspruch nimmt.

 

6 Zahlungen

 

6.1 Die mit der Anmeldung getroffene Zahlungsvereinbarung ist verbindlich.

 

6.2 Sind der Zahlende bzw. der Rechnungsempfänger und der Teilnehmer nicht iden­tisch, muss dies bei der Anmeldung schriftlich mit SEQUOIA bzw. dem Kooperations­partner geklärt werden.

 

6.3 Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Durch Versäumen dieser Frist tritt sofort der Verzug ein. SEQUOIA bzw. der Kooperations­partner behält sich in diesem Falle ein Mahnverfahren vor. Etwaige durch das Mahn­verfahren entstandene Mehrkosten trägt der Schuldner.

 

7 Risiko und Haftung

 

7.1 Jede Veranstaltung bzw. jeder Kurs wird von SEQUOIA nach bestem Wissen und Gewissen geplant und durchgeführt; Gefahrenquellen können aber niemals hundert­prozentig ausgeschlossen werden. SEQUOIA haftet für Personen- oder Sachschäden gegenüber des Teilnehmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7.2 Der Teilnehmer versichert gegenüber SEQUOIA, dass er sich darüber bewusst ist, dass Veranstaltungen und Kurse, die ganz oder teilweise in der Natur stattfinden, ein gewisses Risiko für Leib und Leben bergen und er physisch und psychisch in der Lage ist, daran teilzunehmen.

 

8 Teilnehmende Kinder und Aufsichtspflicht

 

8.1 Jedes teilnehmende Kind muss von einer erwachsenen Person begleitet werden. Dieser obliegt für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Aufsichts- und Sorgfalts­pflicht.

 

8.2 Kindergarten- bzw. Schülergruppen müssen von zwei Fachkräften bzw. Lehrkräften begleitet werden. Diesen obliegt für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Auf­sichts- und Sorgfaltspflicht gleichermaßen.

8.3 Kinder- und Jugendgruppen müssen von zwei Gruppenleiter begleitet werden. Diesen obliegt für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Aufsichts- und Sorgfalts­pflicht gleichermaßen.

 

8.4 Bei Veranstaltungen im Rahmen eines Kindergeburtstages muss die Kindergruppe von zwei Erwachsenen begleitet werden. Diesen obliegt für die gesamte Dauer der Veranstaltung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht gleichermaßen.

 

9 Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

 

9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schrift­lich zu erfolgen und der Rücktrittsgrund ist auf Verlangen nachzuweisen.

 

9.2 Bei einer Stornierung werden Bearbeitungsgebühren fällig in Höhe von

  • 10% der Teilnahmegebühr bis 30 Tage vor Veranstaltungs-/Kursbeginn,

  • 50% der Teilnahmegebühr, bis 14 Tage vor Veranstaltungs-/ Kursbeginn,

  • 75% der Teilnahmegebühr, bis 7 Tage vor Veranstaltungs-/Kursbeginn,

  • 100% der Teilnahmegebühr, ab 7 Tagen vor Veranstaltungs-/Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung.

 

9.3 Falls SEQUOIA zusätzlich Kosten für Unterkunft und Verpflegung entstanden sind, werden diese in voller Höhe dem zurückgetretenen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

9.4 Für eintägige Veranstaltungen, die keine Einheit eines mehrteiligen Kurses sind, kann bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzperson bestellt werden. Diese Ersatzperson muss von dem zurückgetretenen Teilnehmer bei der Stornierung be­nannt worden sein. In diesem Falle sind keine Bearbeitungsgebühren fällig.

 

10 Rücktritt vom Vertrag durch SEQUOIA

 

10.1 SEQUOIA kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wenn

  • die für eine Veranstaltung bzw. einen Kurs festgelegte Mindestzahl an Teilnehmer nicht erreicht wird oder

  • der Dozent ausfällt und nicht ersetzt werden kann oder

  • höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung bzw. des Kurses als unverantwortlich erscheinen lässt.

 

10.2 Tritt SEQUOIA vor Beginn der Veranstaltung bzw. des Kurses vom Vertrag zurück, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet; weitere Ansprüche entstehen nicht. Findet der Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung bzw. des Kurses statt, wer­den bereits geleistete Zahlungen einbehalten bzw. bleiben fällig und zukünftige Kos­ten erlöschen.

 

10.3 SEQUOIA kann jederzeit den Vertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen und den Teilnehmer von der Veranstaltung bzw. vom Kurs ausschließen, wenn er die Ver­anstaltung bzw. den Kurs in so erheblichem Maße stört, dass die Verwirklichung des Veranstaltungs- bzw. Kurszieles gefährdet ist. SEQUOIA behält sich in diesem Falle auch vor die Veranstaltung bzw. den Kurs ganz abzubrechen. In beiden Fällen trägt der Teilnehmer die vollen Teilnahmegebühren.

 

11 Bescheinigungen

 

Der Teilnehmer erhält von SEQUOIA bzw. dem Kooperationspartner nach Beendi­gung der Veranstaltung bzw. während und nach Beendigung des Kurses

  • eine Rechnung über die Teilnahmegebühren bzw. eine Bestätigung über die Zahlung,

  • eine Bescheinigung über bezahlte Kosten für Unterkunft und Verpfle­gung, sofern diese Kosten zusätzlich angefallen sind und die Bescheini­gung nicht von der Unterkunft selbst ausgestellt wurde,

  • eine Teilnahmebestätigung.

 

12 Datenerfassung

 

12.1 SEQUOIA erhebt bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. eines Kurses nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die erfolgreiche Abwicklung der Veranstaltung bzw. des Kurses und für eine funktionierende Kommunikation mit dem Teilnehmer erforderlich sind: Vorname, Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Der Beruf und etwaige Allergien werden von SEQUOIA nur dann zusätzlich erhoben, wenn dies für die erfolgreiche Abwicklung der Veranstal­tung bzw. des Kurses tatsächlich relevant ist. Über die Kontaktdaten bekommt der Teilnehmer alle Informationen zur Veranstaltung bzw. zum Kurs.

 

12.2 Findet die Veranstaltung bzw. der Kurs in Zusammenarbeit mit einem Kooperati­onspartner statt, gibt SEQUOIA die in diesem Falle für die Abwicklung der Veranstal­tung bzw. des Kurses erforderlichen Daten an diesen weiter. Der Kooperationspartner ist bei der Ausschreibung der Veranstaltung bzw. des Kurses benannt. Eine Nutzung für weitere Zwecke erfolgt nicht. Die Datenschutzerklärung des Kooperationspartners ist zu beachten.

 

12.3 Für alle weitergehenden Verwendungen und die Erhebung weiterer Daten wird der Teilnehmer immer gesondert um seine Einwilligung gefragt. Die Einwilligung ist freiwillig.

 

13 Anfertigen von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

 

SEQUOIA behält sich vor, während einer Veranstaltung bzw. eines Kurses Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen zu machen und diese ggf. zu veröffentlichen. Mit der An­meldung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden. Aufnahmen eines einzelnen Teilnehmers und solche in Verbindung mit der Nennung von Namen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des abgebildeten Teilnehmers.

 

14 Zustimmung zur Konzeption

 

Mit dem Erscheinen zu einer Veranstaltung bzw. einem Kurs akzeptiert der Teilnehmer die Konzeption von SEQUOIA; insbesondere den Abschnitt „Werte und Haltung“. Die aktuelle Konzeption ist der Website von SEQUOIA zu entnehmen.

 

Stand: Juni 2021

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